Heiraten in Dänemark - Heiraten in Kopenhagen - Heiraten am Strand

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Heiratsagentur Karina®

Nach der Heirat

Sie erhalten in Dänemark zwei internationale Heiratsurkunden in den Sprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Eine dieser Urkunden sollten Sie möglichst mit einer Apostille beglaubigen lassen. Die Apostille erhalten Sie ausschließlich vom Legalisationsbüro in Kopenhagen. Sie können aber auch gern unseren Apostillenservice nutzen.

Für den Gebrauch der Heiratsurkunde in Nicht-Apostillen-Ländern wie z.B. China (link), Indonesien (Link), Thailand (Link), Vietnam (Link) u.a. muss die Urkunde nach der Legalisation mit der Apostille zusätzlich mit einer Beglaubigung der entsprechenden Botschaft in Kopenhagen versehen werden.

Nach Ihrer Heirat müssen in Deutschland folgende Schritte unternommen werden:

1. Sie müssen Ihren Familienstand (und den Ihres Partners) auf dem zuständigen deutschen Bürgeramt, aber nicht auf dem Standesamt, aktualisieren lassen und können bei Bedarf eine neue Lohnsteuerklasse beantragen. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde im Original vorlegen. Manche Ämter verlangen hierfür eine mit einer Apostille beglaubigte Heiratsurkunde.

2. Es kann eine Familien-Krankenversicherung für Ihren Ehepartner abgeschlossen werden, d.h. wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann Ihr Ehepartner kostenfrei mitversichert werden.

3. Bei der für Ihren Ehepartner zuständigen Ausländerbehörde muss eine Aufenthaltserlaubnis (für 1 oder 3 Jahre) beantragt werden. Dazu müssen Sie Ihre Heiratsurkunde sowie Ihren Reisepass/Personalausweis (und den Ihres Ehepartners) im Original vorlegen. Sachbearbeiter von der Ausländerbehörde können aber auch weitere Papiere anfordern, bzw. eine Apostille für die Heiratsurkunde verlangen. Achtung: Wenn Ihr(e) Partnerin/Partner mit einem Touristen-/Schengen-Visum geheiratet hat, wird sie/er in der Regel in der Heimat ein Familienzusammenführungsvisum beantragen müssen. Hierzu ist ein Zertifikat über den erfolgreichen Deutschtest Stufe A1 z.B. vom Goethe Institut (link) (im Ausland) oder der Volkshochschule (link) vorzulegen.

4. Bei Ihrem deutschen Standesamt können Sie Ihre Ehe registrieren (link) lassen. Dies ist aber vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

5. Sollte Ihr Partner Ihren Namen annehmen wollen, kann dies nach der Trauung in Deutschland auf dem Standesamt beantragt (link) werden oder auf dem zuständigen Konsulat des Heimatlandes. Genaueres entnehmen Sie den Internetauftritten der jeweiligen Botschaft.