ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Heiratsagentur Karina® - Internationale Blitzhochzeiten
Die Heiratsagentur Karina® ist als Agentur tätig, um Eheschließungen in Dänemark und anderen Ländern zu organisieren, die Dokumente an die dänische Prüfkommission oder die ausgewählten Standesämter weiterzuleiten und Trauungstermine mit Standesämtern abzusprechen und zu reservieren. Dies ermöglicht Brautpaaren, die zur Eheschließung nach Dänemark oder in andere Länder reisen wollen, auch kurzfristige Trauungstermine zu reservieren, die sie als Privatpersonen in der Regel nicht erhalten können.
§1 Wirkungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die AGB werden von den Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§2 Auftragserteilung und Leistung
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der schriftliche Auftrag des Klienten und die unterzeichnete Vollmacht.
Der Klient kann uns Aufträge in folgenden Formen erteilen:
• postalisch;
• per E-Mail.
Der Klient erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen.
2.2 Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Seiten schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Klienten.
2.3 Spätestens nach Zusendung des Auftragsformulars und der Vollmacht durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als unwiderruflich.
§3 Preise
3.1 In allen Preisen unserer Leistungen ist die zurzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, wenn es sich um EU-Inlandsrechnungen handelt. Es gelten die auf unseren Webseiten veröffentlichten Preise.
Die Prüfgebühr muss immer vor der endgültigen Prüfung ihrer Dokumente durch unsere Agentur überwiesen werden. Diese Prüfgebühr wird zusammen mit Ihren Dokumenten zur dänischen Prüfkommission weitergeleitet, oder, wenn der Klient nicht die notwendigen Dokumente einreicht oder einreichen will, als Aufwandsentschädigung einbehalten.
Unsere Beratungsgebühr ist ein Erfolgshonorar und ist erst zeitnah in voller Höhe zu bezahlen, sobald die entsprechende Behörde entweder die Heiratslizenz (z.B. in Dänemark) erteilt hat oder die eingereichten Kopien der Dokumente von Standesämtern in anderen Ländern akzeptiert wurden. Das gilt ebenso für eventuell verauslagte Standesamtsgebühren. Der Trauungstermin kann in der Regel erst dann fest reserviert werden, wenn diese Gebühren überwiesen wurden. Für die Einhaltung des Trauungstermins ist das Paar selbst verantwortlich.
3.2 Für eine zweite und jede weitere Umbuchungen eines nach Absprache vereinbarten Trauungstermins wird jeweils eine Gebühr von 100,- € fällig. Die Reservierung eines früheren Termins, als den schon vereinbarten, können wir nicht garantieren.
3.3 Bei Annullierung eines bereits bestätigten Heiratstermins durch den Auftraggeber werden keine Gebühren erstattet.
3.4 Sollte nach Erhalt der Heiratslizenz der Auftraggeber auf eine Trauung verzichten, sind Beratungsgebühren in Höhe von 355,- € fällig, zahlbar 10 Tage nach Rechnungsstellung
3.5 Bei der Bezahlung akzeptieren wir Überweisungen auf unser Bankkonto und Bargeld.
3.6 Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden müssen.
§4 Mitwirkungspflicht des Klienten
4.1 Der Klient stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien in der vorgeschriebenen Qualität zur Verfügung.
4.2 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die dänische Prüfkommission und die Ausländerbehörden in Deutschland strikt gegen Scheinehen vorgehen, falls diese ihnen auf irgendeinem Weg bekannt werden sollten. Sollte die Prüfkommission Dokumente ablehnen, wird die Prüfgebühr nicht zurückerstattet. In diesem Fall entfällt aber die Gebühr für die Heiratsagentur.
Außerdem können wir nicht garantieren, dass dem ausländischen Ehepartner nach der Heirat durch eine Ausländerbehörde in Deutschland direkt ein Aufenthaltstitel erteilt wird!
§5 Verschwiegenheitsklausel
Die Heiratsagentur Karina® ist verpflichtet, über alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Klienten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die uns überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Alle eingesandten Originaldokumente erhält der Auftraggeber zurück.
§6 Haftungsbeschränkung
6.1 Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse, Pandemien, Grenzschließungen oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
6.2 Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
6.3 Wir sind verpflichtet, die uns übertragenen Aufträge mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haften wir nicht für den Fall, in dem der Erfolg einer von uns vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Klienten zurückbleibt.
6.4 Wir haften nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die uns überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben. Wir bitten darum, Dokumente nur in Kopie zu senden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6.5 Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Verletzung von Kardinalpflichten.
§7 Mängelrüge
7.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
7.2 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
7.3 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Klient das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.
§8 Salvatorische Klausel
8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
8.2 Diese Webseite beinhaltet Links zu anderen Webseiten, die von anderen Betreibern stammen. Unsere Agentur hat keinerlei Einfluss auf den Inhalt und die Gestaltung dieser Seiten und übernimmt somit auch keine Verantwortung/Haftung für diese Webseiten.
8.3 Der Name Heiratsagentur „Karina“ sowie alle Texte, Bilder und Logotypen dieser Seite sind urheber- bzw. markenrechtlich geschützt und unterliegen dem jeweiligen Copyright. Die Verwendung von Texten, Bildern und Logotypen (ganz oder teilweise) bedarf der schriftlichen Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers.
§9 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Agentur in Berlin.
10.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Klienten ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Berlin örtlich zuständige Gericht vereinbart.