Blitzhochzeit in Dänemark - Heiraten in Kopenhagen
Legal - Unbürokratisch - Weltweit anerkannt
Heiratsagentur Karina® - der kompetente Berater für Ihre Trauung in Dänemark
Wer kann in Dänemark heiraten?
Das können alle Paare, die legal in den Schengen Raum reisen dürfen oder sich dort bereits aufhalten, die Ihre Beziehung nachweisen und alle benötigten Dokumente vorlegen können. Das sind unter anderem:
1) Personen mit einem Schengenvisum (Besuchs-, Arbeits- oder Touristenvisum);
2) Personen mit einem Studentenvisum oder Au-Pair-Visum;
3) Bürger aus allen Staaten der Europäischen Union;
4) Personen aus visafreien Ländern;
5) Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland oder für einem anderen europäischen Land, gegebenenfalls auch mit Fiktionsbescheinigung
6) und selbstverständlich auch für deutsche Paare.
Leider dürfen...
1) Asylbewerber mit noch nicht abgeschlossenem Verfahren und Personen, die in Deutschland bzw. im Schengenraum nur "geduldet" werden,
2) Personen, die sich illegal in der BRD oder einem anderen Schengen-Land aufhalten,
nicht in Dänemark heiraten.
Für Asylbewerber und Besitzer eine Duldung bieten wir die Möglichkeit einer Stellvertreter - Hochzeit. Aber nicht in Dänemark sondern in Südamerika.