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Heiratsagentur Karina®

Blitzhochzeit in Dänemark

 

Erforderliche Dokumente:

Es gibt neue Regel in Dänemark. Sie müssen bitte Fotos in bester Qualität und Originalgröße der unten aufgelisteten Dokumente senden - gerne mit Swisstransfer - Link oder WeTransfer – LINK

Dokumente, die EU Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltstitel/-Erlaubnis und Wohnsitz in der EU benötigen:

 

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass; Reisepässe aus Nicht EU Ländern müssen am Tag der Trauung noch mindestens 3 Monate gültig sein

 

 

2. falls vorhanden: Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis, Studenten- oder AuPair-Visum, gegebenenfalls Fiktionsbescheinigung von Bürgern aus Drittländern;

 

3. Adressennachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, Ausstellungsdatum egal

 

4. Falls verwitwet oder geschieden: Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder ein anderer Nachweis über die Auflösung der Ehe.

 

 

 

Dokumente, die Personen mit Wohnsitz in Nicht-EU-Staaten benötigen:

1. Gültiger Reisepass mit Schengen-Visum bzw. Einreisestempel, wenn aus einem visafreien Land kommend; die 90 Tage Regelung muss unbedingt beachtet werden!

 

2. Adressennachweis, z.B. Meldebescheinigung oder auch Inlandspass oder ID-Karte oder Telefon-/Stromrechnung oder ein Brief einer Bank oder die Verpflichtungserklärung des einladenden Partners;

 

3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Scheidungsurkunde mit Registrationsnummer bzw. Sterbeurkunde jeweils mit Apostille bzw. Beglaubigung/Legalisation;

 

Eine Ledigkeitbescheinigung und Geburtsurkunden werden nicht mehr verlangt.

 

Für alle Paare: Falls Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder besitzen, senden Sie bitte auch deren Geburtsurkunden oder Geburtregister und gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung (auch zum ungeborenen Kind);

 

Wichtig: Zusätzlich müssen Sie bitte das Auftragsformular-LINK und die Vollmacht-LINK u.a. mit Ihren beiden eigenen jeweils unterschiedlichen Mobil-Telefonnummern unf E-mail Adressen ausfüllen und unterschreiben.

 

Hier finden Sie den Aufenthaltsrechner(link)

 

 

Beglaubigung/Legalisation: Entweder mit einer Apostille, wenn das Dokument aus einem s.g. Apostillenland (Link) stammt, oder legalisiert vom Innen- oder Justizministerium und vom Außenministerium sowie vom dänischen Konsulat im Herkunftsland. Eine Beglaubigung durch ein deutsches Konsulat ist nicht mehr ausreichend. Einen Überblick aller dänischer Botschaften und Konsulate finden Sie hier Dänische Botschaften Weltweit (Link)

 

Dokumente aus Mitgliedsländern der EU sowie aus Australien, Kanada, Neuseeland, Türkei und USA, Serbien, Mazedonien und Montenegro müssen nicht beglaubigt werden.

 

Sollten Sie nicht alle Dokumente in der oben beschriebenen Form vorlegen können, finden wir meist eine Lösung!

 

Alle Unterlagen müssen in deutscher, englischer oder dänischer Sprache abgefasst sein. Übersetzungen der ausländischen Dokumente müssen notariell beglaubigt, oder von einem beeidigten Übersetzer, z.B. in Deutschland, übersetzt sein. Auch Übersetzungen, die außerhalb Europas angefertigt werden, müssen mit Apostillen oder entsprechenden Beglaubigungen von einer dänischen Botschaft versehen werden.

Alle Dokumente müssen als Kopien in bester Qualität und in Farbe fotografiert an unsere Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.geschickt werden. Oder Sie senden die Daten mit Swisstranfer.com - Link oder WeTransfer - Link

 

Wichtig:

Aus wichtigen persönlichen Gründen können Sie einen bereits vereinbarten Trauungstermin innerhalb von 2 Monaten sogar einmal kostenlos verschieben.

Sollten Sie Ihren vereinbarten Heiratstermin nicht wahrnehmen, sind die vereinbarten Gebühren in voller Höhe zu bezahlen und es werden keine an unsere Agentur bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet.

Sollten Sie nach Erteilung der Heiratslizenz auf Ihre Trauung verzichten, und kein Trauungstermin reserviert worden sein, berechnen wir für unsere Bemühungen 355 € Prüfgebühren. Siehe auch die AGB